Hygieneregeln der Volkshochschule Mengen

(Stand 4. April 2022)


1. Vorbemerkung

Die Vorschriften der Corona-Verordnung der Landesregierung in der jeweils geltenden Fassung sind bei Veranstaltungsbetrieb an der Volkhochschule Mengen zu beachten. Die Volkshochschule Mengen verpflichtet alle Beschäftigten, ihre freiberuflichen Lehrenden und Teilnehmenden, die Hygieneregeln und die aktuellen Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bzw. des Robert‐ Koch‐Instituts zu beachten. Über die geltenden Hygienemaßnahmen werden die Teilnehmenden durch Hinweisschilder und auf der Homepage (www.vhs-mengen.de), die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Lehrenden auf geeignete Weise unterrichtet.

2. Zutritt zu Gebäuden und Veranstaltungen der vhs

2.1 Maskenpflicht/Abstandsregelung

In allen von der vhs genutzten Gebäuden und Räumlichkeiten gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske (FFP2-Standard oder vergleichbar). Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren. Dies gilt sowohl auf allen Verkehrsflächen wie auch in den Kursräumen während des Unterrichts. Die Maskenpflicht gilt nicht bei Veranstaltungen im Freien, bei denen ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden kann. Außerdem gilt die Pflicht zur Einhaltung der Abstandsregeln.

 

Für Bewegung‐ und Entspannungsangebote besteht in geschlossenen Räumen Maskenpflicht auf den Verkehrswegen und in den Umkleideräumen. Lediglich innerhalb der Übungsphasen und beim Benutzen der Duschen besteht keine Maskenpflicht. Die Maske muss bis zum Erreichen des Übungsplatzes getragen werden, während der Bewegungs‐ und Entspannungsübungen darf sie abgenommen werden.

 

Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt außerdem für Mitarbeitende, denen es aufgrund der Gegebenheiten am Arbeitsplatz nicht möglich ist, den Abstand von 1,50 m einzuhalten.

2.2 Zutritt zu den Veranstaltungen

Zutritt zu den Veranstaltungen des regulären Kursbetriebs der Volkshochschule haben nur Teilnehmende, die keine Krankheitssymptome aufweisen.

 

Keinen Zutritt zu den von der vhs genutzten Räumlichkeiten sowie zu Veranstaltungen haben Personen,

auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:

 

  • Personen, die positiv auf SARS‐CoV‐2 getestet und noch nicht genesen sind
  • Personen, die sich in Quarantäne befinden


3. Persönliche Hygiene

Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Die Infektion erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über die Hände, die dann mit Mund‐ und Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Ansteckung möglich.

  • Bei Krankheitsanzeichen auf jeden Fall zu Hause bleiben
  • Es muss im Kursgebäude – während und außerhalb des Unterrichts – ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2‐Standard) komplett über Mund und Nase getragen werden. Damit können Tröpfchen (Aerosole), die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden.
  • Einhaltung der Abstandsregeln
  • Kursleitende, Kursteilnehmende und Mitarbeitende und sind verpflichtet, auf eine gründliche Handhygiene zu achten (z.B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc. vor und nach dem Essen, nach dem Toilettengang). Es gibt an allen Kursorten ausreichend Gelegenheit zum Händewaschen mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern.
  • Husten und Niesen in die Armbeuge; dabei größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Alle Personen werden gebeten, auf Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln zu verzichten.

 

4. Raumhygiene

  • Zur Verringerung des Infektionsrisikos muss im Unterrichtsbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden. Das bedeutet, dass z.B. die Tische in den Unterrichtsräumen entsprechend gestellt und weniger Teilnehmende in den Unterrichtsräumen zugelassen sind als im Normalbetrieb. Die festgelegte maximale Personenanzahl pro Raum darf nicht überschritten werden.
  • Besonders wichtig ist das regelmäßige Lüften, da dadurch die Innenluft ausgetauscht wird. Vor Veranstaltungsbeginn und nach spätestens 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. wenn möglich Querlüftung über mehrere Minuten durchzuführen. Bestehende Lüftungsanlagen müssen in Betrieb sein.
  • Partner- und Gruppenarbeit sind ausgeschlossen.
  • Die Teilnehmenden werden gebeten, eigene Materialien wie Matten, Handtücher, Decken, Yogakissen usw. mitzubringen. Werden doch in den Räumen vorhandene Materialien wie Matten, Kleingeräte etc. genutzt, müssen diese unmittelbar nach der Benutzung gründlich gereinigt oder desinfiziert werden.
  • Damit sich nicht zu viele Teilnehmende zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, können Kursleitende Toilettengänge auch während des Unterrichts zulassen. Am Eingang der Toiletten wird durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Teilnehmende (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen.
  • In allen Sanitärräumen ist für ausreichend Flüssigseife und Einmalhandtücher gesorgt, ebenso an den Waschbecken der Kursräume.
  • Es darf sich immer nur die angegebene Anzahl an Personen in den Sanitärräumen aufhalten, das Tragen der Maske ist verpflichtend.

4.1 Kursleitende

Die Kursleitenden nehmen die Hygieneregeln zur Kenntnis und halten diese sorgfältig ein. Darüber hinaus bestätigen sie dies durch die Hygienevereinbarung.

 

  • Kursleitende betreten die Gebäude und Räumlichkeiten, in denen Kurse stattfinden nur, wenn bei ihnen die Voraussetzungen der jeweils gültigen Corona-Verordnung vorliegen. Treten bei ihnen Krankheitssymptome auf oder werden sie positiv auf SARS‐Covid19 getestet, ist umgehend die Geschäftsführung zu informieren.
  • Kursleitende haben das Recht, Teilnehmende nach Hause zu schicken, die trotz Erkältungssymptomen zum Kurstermin erscheinen.
  • Die Kursleitende führen Anwesenheitslisten, über die Infektionsketten verfolgt werden können.
  • Die Kursleitende sorgen für das regelmäßige Lüften des Unterrichtsraums.
  • Die Kursleitende halten die Teilnehmenden an, dass sie ihre je eigenen Tische und benutzte Materialien reinigen. In den Unterrichtsräumen befinden sich hierzu geeignete Reinigungsmittel und Einmalpapiertücher.
  • Die Lehrenden weisen die Teilnehmenden auf die Einhaltung der Hygieneregeln und die Wegeführung hin.
  • Die Lehrenden weisen die Teilnehmenden darauf hin, dass in den Kursgebäuden keine Gruppenbildung stattfindet. Nach dem Unterricht ist das Gebäude zügig zu verlassen.

 

4.2 Verwaltung

Auch hier gelten die oben genannten Hygienemaßnahmen.

  • Personenkontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen sollen auf das notwendige Minimum reduziert werden.
  • Zusammenkünfte und Besprechungen finden unter Einhaltung der Abstandregeln statt. Es ist für eine ausreichende Belüftung der Räume zu sorgen.
  • Die Mitarbeitenden sind gehalten, Arbeitsmittel wie Tastaturen, Telefon, etc. möglichst nur mit einer Kollegin/einem Kollegen zu teilen. Berührte Flächen müssen bei Schichtwechsel gereinigt werden.
  • In allen Toilettenräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt.
  • Die Geschäftsführung stellt ihren Mitarbeitenden mindestens zweimal pro Woche Corona‐ Tests zur Selbsttestung zur Verfügung. Die Tests sind vor Arbeitsbeginn nach Möglichkeit zuhause durchzuführen.

4.3 Reinigung

Die Reinigung der Kursgebäude, insbesondere der Unterrichtsräume und Sanitäranlagen, wird nach Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und rechtlicher Anforderungen durchgeführt.

 

5. Wegeführung und Unterrichtsorganisation

  • In den Kursgebäuden ist eine vom Normalbetrieb abweichende Wegeführung durch Hinweisschilder und Klebehinweise auf dem Boden gekennzeichnet.
  • Durch versetzte Kurszeiten wird verhindert, dass sich Teilnehmende aus parallel stattfindenden Kursen im Gebäude begegnen.
  • Nach Kursende sind die Teilnehmenden gehalten, das Gebäude zügig zu verlassen. Ein Verweilen in Gruppen ist nicht erlaubt.
  • In Gebäuden und Anlagen, in denen die vhs Mengen lediglich ein Nutzungsrecht hat (z.B. Schulen, Hallenbäder), ist die jeweilige Hygieneverordnung dort zu beachten.

 

6. Dokumentation von Kontaktdaten und Meldepflicht

  • Alle Kursteilnehmenden und Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen dürfen nur nach vorheriger Anmeldung bzw. Erfassung der Kontaktdaten an Veranstaltungen teilnehmen.
  • Im Falle des Verdachts einer COVID‐19‐Erkrankung muss die Geschäftsführung informiert werden.
  • Personen (auch Mitarbeitende), die bei einer Testung einen positiven Schnelltest vorweisen, müssen anschließend einen PCR‐Test durchführen. Fällt auch der PCR‐ Test positiv aus, meldet das betroffene Labor das Ergebnis an das Gesundheitsamt. Es ist umgehend die Geschäftsführung zu informieren.

 

7. Verantwortlichkeit

Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der hygienischen Erfordernisse ihrer Veranstaltungen und nimmt ihre Verantwortung durch Anleitung und Kontrolle wahr.

 

Die Unterweisung von Lehrenden und allen weiteren Mitarbeitenden der vhs zu Inhalten der Hygieneregeln sind eine verbindliche Voraussetzung für die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. Die Unterweisung erfolgt per E‐Mail und in mündlicher Form.

Die Unterweisung der Kursteilnehmenden hat durch die Lehrenden in der jeweils ersten Kurs‐ bzw. Unterrichtstunde nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes zu erfolgen bzw. nach einer Aktualisierung der Hygieneregeln. Die Lehrenden sind auch für die Einhaltung der festgelegten Regelungen verantwortlich.

 

8. Allgemeines

Die Hygieneregeln werden fortlaufend den aktuellen Verordnungen angepasst und sind auf der Homepage einsehbar. Sie sind Bestandteil der AGB und der Bedingungen für eine Lehrtätigkeit an der Volkshochschule Mengen.